Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Bremerhaven e.V. findest du hier .
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Unsere Organisation finanziert sich aus Spenden und Zuwendungen. Ohne die vielen Privatpersonen und Unternehmen, die uns mit ihren Spenden fördern, gäbe es in Bremen & Bremerhaven keine Wasserretter der DLRG. Genau so wie Wasserretter in die Fluten springen, um Menschen vor dem Ertrinken zu retten, so retten ihre Spenden mittelbar Leben. Immer und immer wieder.
Doch wann ist ein guter Anlass und wie gehe ich es richtig an? Was für Möglichkeiten gibt es? Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Möglichkeiten aufzeigen. Haben Sie besondere Vorstellungen oder ergeben sich Fragen, so können Sie sich sicher sein, dass wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite stehen.
Ganz einfach und am schnellsten können Sie uns mit einer Direktspende helfen. Überweisen Sie uns einfach den gewünschten Betrag an den Landesverband oder an die Bezirke vor Ort.
In ihrer Arbeit vor Ort werden die DLRG’ler in Bremen & Bremerhaven durch die DLRG Stiftung Bremen gefördert. Im Gegensatz zu einer klassischen Spende, welche zeitnah und direkt den Gliederungen zu Gute kommt, werden Zustiftungen dem Stiftungskapital unserer Stiftung zugeführt und bleiben für die Ewigkeit erhalten. Lediglich die Erträge aus dem Stiftungskapital werden genutzt. Sie helfen damit langfristig und so auf weit über ihrem Tod hinaus.
Darüberhinaus erreichen uns immer wieder auch Anlassspenden. An besonderen Stationen unseres Lebens, wie Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeiten oder auch bei Todesfällen, schauen wir oft auf das bisherige glückliche und erfüllte Leben zurück. Oft entsteht dann das Bedürfnis einen Teil diesen Glücks der Gesellschaft zurückzugeben. Dies ist über zwei Wege möglich. Sie sammeln die spenden direkt oder rufen zur Spende auf.
Informieren Sie uns über ihre geplante Aktion. Wir notieren Ihre Kontaktdaten, den Spendenanlass und das durch Sie gewählte Stichwort. Im nächsten Schritt bitten Sie in den Gästeeinladungen um eine Spende. Teilen Sie auch das mit uns vereinbarte Stichwort und die durch uns erhaltene Bankverbindung mit.
Bei einer Spende bis 200,00 Euro/Cent wird nach geltendem Recht keine Zuwendungsbestätigung/ Spendenbescheinigung benötigt, da den Finanzämter bei diesen Zuwendungen i.d.R. lediglich die Vorlage eines Überweisungsauszuges genügt. Eine Anfertigung ist auf Wunsch trotzdem möglich.
Ab einem Spendenvolumen von mindestens 200,00 Euro/Cent stellen wir eine Spendenbescheinigung aus und lassen Ihnen diese gerne zu kommen.
Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an unsere Geschäftsstelle.
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