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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Bremerhaven e.V. findest du hier .
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Jeder Schwimmer, der Lernen möchte anderen in Notlagen im und am Wasser zu helfen
Die Ausbildung und Prüfung richtet sich nach der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungschwimmen entsprechend des angestrebten Rettungsschwimmabzeichen.
Der Lehrgang unterteilt sich in einem praktischen Teil im Bad und einem theoretischen Teil. Der theoretische Teil wird am 16.05.2026 von 9 bis 17 Uhr bei uns in der Bezirksanlage (Deichstr 29) stattfinden.
Das Tieftauchen für das DRSA Silber und Gold wird in einem anderen Schwimmbad (in diesem Fall im Bad 1) durchgeführt, da das Bad 3 nur eine Wassertiefe von 2m besitzt. Dafür sind die Termine 21.05. und 28.05. im regulären Kursbetrieb vorgesehen.
Am 21.05.2026 werden alle TeilnehmerInnen im Bad 1 sein, aber 28.05.2026 nur die Teilnehmenden, die das DRSA Silber oder Gold absolvieren. Die Teilnehmenden, die das DRSA Bronze anstreben, haben am 28.05.2026 keinen Kurs!
Der letzte Kursabend für die DRSA Silber und Gold Teilnehmenden ist der 04.06.2026. Der letztes Kursabend für die DRSA Bronze Teilnehmenden ist der 11.06.2026.
Inhalt der theoretischen Ausbildung:
- Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG
- Kenntnisse Atmung und Blutkreislauf
- Gefahren am und im Wasser
- Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen
- Selbst- und Fremdrettung
- Vermeidung von Umklammerungen
- Hilfe bei Verletzungen und Ertrinkungsunfällen
- Hitze- und Kälteschäden
- Herzlungen Wiederbelebung (HLW)
Inhalt der praktischen Ausbildung
- Schwimmen in verschiedenen Schwimmlagen
- Kleiderschwimmen
- Sprungtechniken
- Streckentauchen
- Tieftauchen
- Transportschwimmen
- Abschleppen
- Befreiungsgriffe
- Handhabung von Rettungsgeräten
Bitte Schmuck abnehmen beim Kurs.
Treffen ist um 15 Minuten vor Beginn, draußen vor dem Bad. Das Bad wird nur in Begleitung der Übungsleiter betreten. Die Gruppe geht geschlossen in das Bad. Bei Verspätung kann kein Einlass mehr gewährt werden und darf das Gebäude nicht betreten werden. Angehörige dürfen nicht mit in das Gebäude kommen.
Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht beitragsfrei und gründet sich auf Paragraph 2 Absatz 1 Nr. 12 Sozialgesetzbuch (SGB) VII, wonach Personen, insbesondere ehrenamtlich Tätige oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen.
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende beginnt und endet am Beckenrand der Bahn 1 im Schwimmbad. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen die verantwortlichen ÜbungsleiterInnen die Aufsicht über die Kinder und Jugendlichen für die Dauer des Kursbetriebes. Vor Beginn sowie nach Ende des Trainings liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Der Weg zum und vom Schwimmbad sowie der Aufenthalt in den Umkleiden/Duschen/WC-Anlagen fällt nicht in den Verantwortungsbereich der ÜbungsleiterInnen.
Grundsätzlich gilt:
Teilnehmen dürfen nur Personen, die eine Bestätigungsmail bekommen haben.
Voraussetzungen:
DRSA Bronze: Mindestalter 14 Jahre
DRSA Silber: Mindestalter 14 Jahre
DRSA Gold: Mindestalter 16 Jahre und Besitz des DRSA Silber
In Ihrer Bestätigungsmail ist auch ein Hinweis auf "Deine Teilnehmerseite". Bitte hier die Dokumente beachten !
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