Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Bremerhaven e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Bremerhaven e.V. findest du hier .
Jeder Schwimmer, der Lernen möchte anderen in Notlagen im und am Wasser zu helfen.
Dieser Kurs ist ausschließlich für Stadtangestellte (z.B. Polizisten, Lehrkräfte, Zollbeamte)! Andere Personen sind von diesem Kursbetrieb ausgeschlossen.
Die Ausbildung und Prüfung richtet sich nach der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungschwimmen entsprechend des angestrebten Rettungsschwimmabzeichen.
Der Lehrgang unterteilt sich in einem praktischen Teil im Bad und einem theoretischen Teil. Der theoretische Teil wird direkt am ersten Termin am 13.01.2026 von 16 bis 19:30 Uhr bei uns in der Bezirksanlage (Deichstr 29) stattfinden. In der darauffolgenden Woche startet der Praxisteil im Bad.
Beim Kursstart wird eine Whatsapp-Gruppe mit dem verantwortlichen Übungsleiter eingerichtet. Dafür wird dann die Handynummer des jeweiligen Teilnehmenden benötigt (auf freiwilliger Basis).
Inhalt der theoretischen Ausbildung:
- Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG
- Kenntnisse Atmung und Blutkreislauf
- Gefahren am und im Wasser
- Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen
- Selbst- und Fremdrettung
- Vermeidung von Umklammerungen
- Hilfe bei Verletzungen und Ertrinkungsunfällen
- Hitze- und Kälteschäden
- Herzlungen Wiederbelebung (HLW)
Inhalt der praktischen Ausbildung
- Schwimmen in verschiedenen Schwimmlagen
- Kleiderschwimmen
- Sprungtechniken
- Streckentauchen
- Tieftauchen
- Transportschwimmen
- Abschleppen
- Befreiungsgriffe
- Handhabung von Rettungsgeräten
Erlangen eines Deuschen Rettungsschwimmabzeichens.
Bitte Schmuck abnehmen beim Kurs.
Treffen ist um 15 Minuten vor Beginn, draußen vor dem Bad. Das Bad wird nur in Begleitung der Übungsleiter betreten. Die Gruppe geht geschlossen in das Bad. Bei Verspätung kann kein Einlass mehr gewährt werden und darf das Gebäude nicht betreten werden. Angehörige dürfen nicht mit in das Gebäude kommen.
Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht beitragsfrei und gründet sich auf Paragraph 2 Absatz 1 Nr. 12 Sozialgesetzbuch (SGB) VII, wonach Personen, insbesondere ehrenamtlich Tätige oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen.
Grundsätzlich gilt:
Teilnehmen dürfen nur Personen, die eine Bestätigungsmail bekommen haben.
Voraussetzungen:
DRSA Bronze: Mindestalter 12 Jahre
DRSA Silber: Mindestalter 14 Jahre
DRSA Gold: Mindestalter 16 Jahre und Besitz des DRSA Silber
In Ihrer Bestätigungsmail ist auch ein Hinweis auf "Deine Teilnehmerseite". Bitte hier die Dokumente beachten !
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.